Triibhuus – Haus- & Gartenordnung.
Wir freuen uns, Sie und Ihre Gäste im Triibhuus Events Rothrist willkommen zu heissen. Die nachfolgende Haus- und Gartenordnung ist Bestandteil der Nutzung sowie des jeweiligen Angebotes.
Allgemeine Bestimmungen
Nutzungsdauer & Nachtruhe
- Veranstaltungsende: spätestens 00:00 Uhr
- Ab 23:00 Uhr: Musik auf Hintergrundmusik reduzieren, Seitenfenster schliessen
- Polizeiliche Intervention: Pauschale CHF 500.00
Parkieren
Ca. 30 öffentliche Parkplätze bei der Kirche. Parkieren ausserhalb der gekennzeichneten Flächen nicht gestattet.
Rauchen
Absolutes Rauchverbot in allen Innenräumen. Rauchen nur in vorgesehenen Aussenbereichen.
Location & Umgebung
- Auf- und Abbau ausschliesslich durch das Location-Team
- Gärtnerei-Pflanzen, Grünflächen und Wege mit grösster Sorgfalt behandeln
- Schäden werden vollumfänglich verrechnet
Dekoration & Unterhaltung
Dekoration: Eigene Tisch- und Raumdekorationen erlaubt. Aufhängungen, Verankerungen und bauliche Eingriffe nur nach vorgängiger Absprache.
Musik/DJ: Vorgängig anmelden. Lautstärke behördlichen Vorgaben anpassen.
Feuerwerk: Nur nach schriftlicher Genehmigung.
Catering & Brandschutz
Catering: Ausschliesslich durch Plus Catering. Externe Anbieter nicht zugelassen.
Brandschutz: Fluchtwege, Notausgänge und sicherheitsrelevante Einrichtungen nicht blockieren. Offenes Feuer nur nach schriftlicher Genehmigung.
Fundgegenstände: Aufbewahrung maximal 10 Tage, danach Entsorgung auf Kosten des Veranstalters.
📞 +41 79 510 09 80 | 📧 triibhuus@genuss-gastro.plus | www.triibhuus.events
Die Preise haben informativen Charakter. Es gelten die Preise, welche wir Ihnen in der persönlich zugestellten Offerte zustellen. Wir freuen uns über Ihre Anfrage.