Triibhuus Rothrist Haus und Gartenordnung Nutzungsregeln
Haus- & Gartenordnung Triibhuus

Triibhuus – Haus- & Gartenordnung.

Wir freuen uns, Sie und Ihre Gäste im Triibhuus Events Rothrist willkommen zu heissen. Die nachfolgende Haus- und Gartenordnung ist Bestandteil der Nutzung sowie des jeweiligen Angebotes.


Allgemeine Bestimmungen

Nutzungsdauer & Nachtruhe

  • Veranstaltungsende: spätestens 00:00 Uhr
  • Ab 23:00 Uhr: Musik auf Hintergrundmusik reduzieren, Seitenfenster schliessen
  • Polizeiliche Intervention: Pauschale CHF 500.00

Parkieren

Ca. 30 öffentliche Parkplätze bei der Kirche. Parkieren ausserhalb der gekennzeichneten Flächen nicht gestattet.

Rauchen

Absolutes Rauchverbot in allen Innenräumen. Rauchen nur in vorgesehenen Aussenbereichen.


Location & Umgebung

  • Auf- und Abbau ausschliesslich durch das Location-Team
  • Gärtnerei-Pflanzen, Grünflächen und Wege mit grösster Sorgfalt behandeln
  • Schäden werden vollumfänglich verrechnet

Dekoration & Unterhaltung

Dekoration: Eigene Tisch- und Raumdekorationen erlaubt. Aufhängungen, Verankerungen und bauliche Eingriffe nur nach vorgängiger Absprache.

Musik/DJ: Vorgängig anmelden. Lautstärke behördlichen Vorgaben anpassen.

Feuerwerk: Nur nach schriftlicher Genehmigung.


Catering & Brandschutz

Catering: Ausschliesslich durch Plus Catering. Externe Anbieter nicht zugelassen.

Brandschutz: Fluchtwege, Notausgänge und sicherheitsrelevante Einrichtungen nicht blockieren. Offenes Feuer nur nach schriftlicher Genehmigung.

Fundgegenstände: Aufbewahrung maximal 10 Tage, danach Entsorgung auf Kosten des Veranstalters.


📞 +41 79 510 09 80  |  📧 triibhuus@genuss-gastro.plus  |  www.triibhuus.events


Die Preise haben informativen Charakter. Es gelten die Preise, welche wir Ihnen in der persönlich zugestellten Offerte zustellen. Wir freuen uns über Ihre Anfrage.