🏡 Haus- & Gartenordnung
Triibhuus.Events
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir freuen uns, Sie und Ihre Gäste im Triibhuus.Events in Rothrist willkommen zu heissen.
Die nachfolgende Haus- und Gartenordnung ist integraler Bestandteil der Nutzung sowie des jeweiligen Angebotes. Sie dient dem reibungslosen Ablauf Ihrer Veranstaltung sowie dem Schutz der Location, der umliegenden Gärtnerei und der Infrastruktur.
📣 Allgemeine Bestimmungen
Nutzungsdauer, Nachtruhe & Lautstärke
- Die gesetzlichen Vorschriften zur Nachtruhe sind jederzeit einzuhalten.
- Die Nutzung der Location endet spätestens um 00:00 Uhr, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Bei einer polizeilichen Intervention infolge Nachtruhestörung wird eine Pauschale von CHF 500.– für Umtriebe verrechnet. Weitergehende Forderungen bleiben vorbehalten.
Parkieren
- Öffentliche Parkplätze stehen in der näheren Umgebung (z. B. bei der Kirche) zur Verfügung.
- Das Parkieren ausserhalb der gekennzeichneten Flächen ist nicht gestattet.
Rauchen
- In sämtlichen Innenräumen gilt absolutes Rauchverbot.
- Rauchen ist ausschliesslich in den dafĂĽr vorgesehenen Aussenbereichen erlaubt.
- Die bereitgestellten Aschenbecher sind zwingend zu benutzen.
🌿 Location, Vorbereitung & Umgebung
- Die Location wird fĂĽr jeden Anlass individuell vorbereitet, aufgebaut und eingerichtet.
- Aufbau, Grundbestuhlung und Infrastruktur erfolgen ausschliesslich durch das Location-Team gemäss dem vereinbarten Angebot.
- Das Triibhuus befindet sich in einer laufenden Gärtnerei. Pflanzen, Grünflächen, Wege sowie Installationen sind mit grösster Sorgfalt zu behandeln.
- Dekorationen, Aufbauten oder Aktivitäten dürfen den laufenden Gärtnereibetrieb nicht beeinträchtigen.
- Schäden an Pflanzen, Grünflächen oder Infrastruktur werden vollumfänglich nach Aufwand verrechnet.
đź’ˇ Bestuhlung, Dekoration & Unterhaltung
Bestuhlung & Ausstattung
- Gemäss Absprache und Bestuhlung Plan
- Eine Grund-LED-Beleuchtung ist vorhanden.
Dekoration
- Eigene Tisch- und Raumdekorationen sind erlaubt.
- Aufhängungen, Verankerungen, Befestigungen oder bauliche Eingriffe sind nur nach vorgängiger Absprache und Genehmigung zulässig.
Musik & Unterhaltung
- DJ, Live-Musik oder sonstige Unterhaltungsangebote sind vorgängig anzumelden.
- Die Lautstärke ist jederzeit den behördlichen Vorgaben anzupassen.
Feuerwerk
- Feuerwerk ist ausschliesslich nach vorgängiger Absprache und schriftlicher Genehmigung zulässig.
⚡ Technik & Anschlüsse
Strom
- StromanschlĂĽsse sind ausreichend vorhanden.
Wasser
- WasseranschlĂĽsse stehen zur VerfĂĽgung.
🍽️ Catering & Kulinarik
- Die kulinarische Begleitung Ihrer Veranstaltung erfolgt ausschliesslich ĂĽber Plus-Catering.ch.
- Externe Catering-Anbieter können aufgrund der betrieblichen Abläufe und Bestimmungen der Location nicht berücksichtigt oder zugelassen werden.
- Dies dient der Qualitätssicherung, der Sicherheit sowie einem reibungslosen Ablauf.
🗑️ Abfall & Fundgegenstände
- Abfälle sind ausschliesslich in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
- Liegengebliebene oder vergessene persönliche Gegenstände werden maximal 10 Tage aufbewahrt.
- Nach Ablauf dieser Frist erfolgt eine ordnungsgemässe Entsorgung.
- Allfällige Aufwände oder Entsorgungsgebühren werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
🔥 Brandschutz
- Die geltenden Brandschutzvorschriften sind jederzeit einzuhalten.
- Fluchtwege, Notausgänge sowie sicherheitsrelevante Einrichtungen dürfen nicht blockiert oder verstellt werden.
- Offenes Feuer, Feuerstellen oder pyrotechnische Effekte sind nur nach vorgängiger Genehmigung erlaubt.
Streuen von Blütenblättern, Reis etc.
- Das Streuen von Blütenblättern, Reis oder ähnlichen Materialien ist nach Möglichkeit zu unterlassen.
- Sollte dies dennoch erfolgen, wird der daraus entstehende zusätzliche Reinigungs- oder Entsorgungsaufwand separat verrechnet.
Empfohlene Alternativen:
- Seifenblasen
- Hochzeitsstäbe mit Rasseln
- Seidenbänder
- Blumen (z. B. Rosen) als Spalier
đź‘¶ Kinder & Aufsichtspflicht
- Kinder dĂĽrfen nicht unbeaufsichtigt spielen oder sich in der Location aufhalten.
- Die Aufsichtspflicht liegt jederzeit bei den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
- Die Nutzung der Location und der Aussenbereiche durch Kinder erfolgt auf eigene Verantwortung.
đź§ľ Haftung & Verantwortung
- Das gesamte Inventar ist sorgfältig zu behandeln.
- Für Schäden an Mobiliar, Technik, Pflanzen oder Infrastruktur haftet der Veranstalter.
- Für mitgebrachte Gegenstände (z. B. Garderobe, Geschenke, persönliche Effekten) wird keine Haftung übernommen.
- Der Veranstalter haftet für das Verhalten seiner Gäste vollumfänglich.
đź§ą Reinigung & RĂĽckgabe
- Die Reinigung der Location erfolgt ausschliesslich durch das Triibhuus-Location-Team.
- Der Reinigungsaufwand ist im Angebot enthalten und ausgewiesen.
- Zusätzlicher Reinigungs- oder Reparaturaufwand infolge ausserordentlicher Verschmutzungen oder Schäden wird separat nach Aufwand verrechnet.
📝 Schlussbestimmungen
- Diese Haus- und Gartenordnung ist Bestandteil der Nutzung sowie des jeweiligen Angebotes.
- Den Weisungen des Location-Teams ist jederzeit Folge zu leisten.
- Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen das Triibhuus.Events Team gerne zur VerfĂĽgung.
Freundliche GrĂĽsse
Ihr Triibhuus.Events Team