🏡 Haus- & Gartenordnung

Triibhuus.Events

Sehr geehrte Damen und Herren
Wir freuen uns, Sie und Ihre Gäste im Triibhuus.Events in Rothrist willkommen zu heissen.
Die nachfolgende Haus- und Gartenordnung ist integraler Bestandteil der Nutzung sowie des jeweiligen Angebotes. Sie dient dem reibungslosen Ablauf Ihrer Veranstaltung sowie dem Schutz der Location, der umliegenden Gärtnerei und der Infrastruktur.


📣 Allgemeine Bestimmungen

Nutzungsdauer, Nachtruhe & Lautstärke

  • Die gesetzlichen Vorschriften zur Nachtruhe sind jederzeit einzuhalten.
  • Die Nutzung der Location endet spätestens um 00:00 Uhr, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  • Bei einer polizeilichen Intervention infolge Nachtruhestörung wird eine Pauschale von CHF 500.– fĂĽr Umtriebe verrechnet. Weitergehende Forderungen bleiben vorbehalten.

Parkieren

  • Ă–ffentliche Parkplätze stehen in der näheren Umgebung (z. B. bei der Kirche) zur VerfĂĽgung.
  • Das Parkieren ausserhalb der gekennzeichneten Flächen ist nicht gestattet.

Rauchen

  • In sämtlichen Innenräumen gilt absolutes Rauchverbot.
  • Rauchen ist ausschliesslich in den dafĂĽr vorgesehenen Aussenbereichen erlaubt.
  • Die bereitgestellten Aschenbecher sind zwingend zu benutzen.

🌿 Location, Vorbereitung & Umgebung

  • Die Location wird fĂĽr jeden Anlass individuell vorbereitet, aufgebaut und eingerichtet.
  • Aufbau, Grundbestuhlung und Infrastruktur erfolgen ausschliesslich durch das Location-Team gemäss dem vereinbarten Angebot.
  • Das Triibhuus befindet sich in einer laufenden Gärtnerei. Pflanzen, GrĂĽnflächen, Wege sowie Installationen sind mit grösster Sorgfalt zu behandeln.
  • Dekorationen, Aufbauten oder Aktivitäten dĂĽrfen den laufenden Gärtnereibetrieb nicht beeinträchtigen.
  • Schäden an Pflanzen, GrĂĽnflächen oder Infrastruktur werden vollumfänglich nach Aufwand verrechnet.

đź’ˇ Bestuhlung, Dekoration & Unterhaltung

Bestuhlung & Ausstattung

  • Gemäss Absprache und Bestuhlung Plan
  • Eine Grund-LED-Beleuchtung ist vorhanden.

Dekoration

  • Eigene Tisch- und Raumdekorationen sind erlaubt.
  • Aufhängungen, Verankerungen, Befestigungen oder bauliche Eingriffe sind nur nach vorgängiger Absprache und Genehmigung zulässig.

Musik & Unterhaltung

  • DJ, Live-Musik oder sonstige Unterhaltungsangebote sind vorgängig anzumelden.
  • Die Lautstärke ist jederzeit den behördlichen Vorgaben anzupassen.

Feuerwerk

  • Feuerwerk ist ausschliesslich nach vorgängiger Absprache und schriftlicher Genehmigung zulässig.

⚡ Technik & Anschlüsse

Strom

  • StromanschlĂĽsse sind ausreichend vorhanden.

Wasser

  • WasseranschlĂĽsse stehen zur VerfĂĽgung.

🍽️ Catering & Kulinarik

  • Die kulinarische Begleitung Ihrer Veranstaltung erfolgt ausschliesslich ĂĽber Plus-Catering.ch.
  • Externe Catering-Anbieter können aufgrund der betrieblichen Abläufe und Bestimmungen der Location nicht berĂĽcksichtigt oder zugelassen werden.
  • Dies dient der Qualitätssicherung, der Sicherheit sowie einem reibungslosen Ablauf.

🗑️ Abfall & Fundgegenstände

  • Abfälle sind ausschliesslich in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
  • Liegengebliebene oder vergessene persönliche Gegenstände werden maximal 10 Tage aufbewahrt.
  • Nach Ablauf dieser Frist erfolgt eine ordnungsgemässe Entsorgung.
  • Allfällige Aufwände oder EntsorgungsgebĂĽhren werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

🔥 Brandschutz

  • Die geltenden Brandschutzvorschriften sind jederzeit einzuhalten.
  • Fluchtwege, Notausgänge sowie sicherheitsrelevante Einrichtungen dĂĽrfen nicht blockiert oder verstellt werden.
  • Offenes Feuer, Feuerstellen oder pyrotechnische Effekte sind nur nach vorgängiger Genehmigung erlaubt.

Streuen von Blütenblättern, Reis etc.

  • Das Streuen von BlĂĽtenblättern, Reis oder ähnlichen Materialien ist nach Möglichkeit zu unterlassen.
  • Sollte dies dennoch erfolgen, wird der daraus entstehende zusätzliche Reinigungs- oder Entsorgungsaufwand separat verrechnet.

Empfohlene Alternativen:

  • Seifenblasen
  • Hochzeitsstäbe mit Rasseln
  • Seidenbänder
  • Blumen (z. B. Rosen) als Spalier

đź‘¶ Kinder & Aufsichtspflicht

  • Kinder dĂĽrfen nicht unbeaufsichtigt spielen oder sich in der Location aufhalten.
  • Die Aufsichtspflicht liegt jederzeit bei den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
  • Die Nutzung der Location und der Aussenbereiche durch Kinder erfolgt auf eigene Verantwortung.

đź§ľ Haftung & Verantwortung

  • Das gesamte Inventar ist sorgfältig zu behandeln.
  • FĂĽr Schäden an Mobiliar, Technik, Pflanzen oder Infrastruktur haftet der Veranstalter.
  • FĂĽr mitgebrachte Gegenstände (z. B. Garderobe, Geschenke, persönliche Effekten) wird keine Haftung ĂĽbernommen.
  • Der Veranstalter haftet fĂĽr das Verhalten seiner Gäste vollumfänglich.

đź§ą Reinigung & RĂĽckgabe

  • Die Reinigung der Location erfolgt ausschliesslich durch das Triibhuus-Location-Team.
  • Der Reinigungsaufwand ist im Angebot enthalten und ausgewiesen.
  • Zusätzlicher Reinigungs- oder Reparaturaufwand infolge ausserordentlicher Verschmutzungen oder Schäden wird separat nach Aufwand verrechnet.

📝 Schlussbestimmungen

  • Diese Haus- und Gartenordnung ist Bestandteil der Nutzung sowie des jeweiligen Angebotes.
  • Den Weisungen des Location-Teams ist jederzeit Folge zu leisten.
  • Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen das Triibhuus.Events Team gerne zur VerfĂĽgung.

Freundliche GrĂĽsse
Ihr Triibhuus.Events Team